Unterstützung & Hilfe in Österreich

Hier findest du wichtige Unterstützungen, Beratungsstellen und Hilfsangebote in Österreich.

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Behindertenpass und Parkausweis

Der Behindertenpass dient als Nachweis einer Behinderung und kann verschiedene Vorteile und Vergünstigungen ermöglichen. Der Parkausweis nach § 29b StVO ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen besondere Parkerleichterungen. Der Parkausweis ist nicht automatisch mit dem Behindertenpass verbunden.

Vorraussetzungen für den Behindertenpass

Wer kann einen Behindertenpass erhalten? Ein Behindertenpass kann grundsätzlich beantragt werden, wenn bei einer Person ein Grad der Behinderung bzw. eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 % festgestellt wurde und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Antrag wird beim Sozialministeriumservice gestellt. Für die Feststellung werden insbesondere medizinische Unterlagen benötigt, aus denen die gesundheitlichen Einschränkungen hervorgehen.Wichtig: Der Behindertenpass ist kein automatischer Anspruch auf sämtliche Vergünstigungen. Welche Vorteile damit verbunden sind, hängt von den jeweiligen Voraussetzungen ab.

Parkausweis nach § 29b StVO

Wer kann einen Parkausweis erhalten?
Voraussetzung ist grundsätzlich ein gültiger Behindertenpass mit der Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“ oder der Zusatzeintragung „Blindheit“.Wenn diese Zusatzeintragung noch nicht im Behindertenpass vorhanden ist, muss sie beim Sozialministeriumservice beantragt werden.Der Parkausweis wird vom Sozialministeriumservice gebührenfrei ausgestellt. Der Antrag kann auch online gestellt werden.Wichtig: Der Behindertenpass allein bedeutet nicht automatisch, dass man einen Parkausweis erhält. Die entsprechende Zusatzeintragung ist entscheidend.

Was darf man mit dem Parkausweis?

Mit einem gültigen Parkausweis nach § 29b StVO bestehen in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen besondere Parkerleichterungen.Dazu gehören insbesondere Erleichterungen beim Parken auf entsprechend gekennzeichneten Behindertenparkplätzen. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können außerdem bestimmte weitere Parkerleichterungen gelten, zum Beispiel beim Halten oder Parken in bestimmten Bereichen.Wichtig: Der Parkausweis muss im Fahrzeug gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Parkerleichterungen gelten nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und dürfen nicht mit einem allgemeinen „Freiparkschein“ verwechselt werden.

Wichtig zu beachten

Der Parkausweis ist an die Person gebunden und darf nur verwendet werden, wenn die berechtigte Person selbst befördert wird. Er darf nicht einfach an andere Personen weitergegeben oder für deren Fahrten verwendet werden.Die genauen Rechte und Voraussetzungen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Fragen zur Antragstellung oder zu den persönlichen Voraussetzungen ist das Sozialministeriumservice die zuständige Anlaufstelle.

Pflegegeld

Pflegegeld unterstützt Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung dauerhaft Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen benötigen.Ob und in welcher Höhe Pflegegeld zusteht, hängt vom tatsächlichen Pflege- und Betreuungsbedarf ab. Entscheidend ist nicht allein eine bestimmte Erkrankung oder Behinderung, sondern der notwendige Unterstützungsbedarf im Alltag.

Wer kann Pflegegeld erhalten?

Pflegegeld kann grundsätzlich erhalten, wer aufgrund einer körperlichen, geistigen, psychischen oder Sinnesbehinderung dauerhaft Betreuung und Hilfe benötigt.Voraussetzung ist, dass der Pflegebedarf voraussichtlich mindestens sechs Monate besteht und durchschnittlich mehr als 65 Stunden pro Monat beträgt. Außerdem muss grundsätzlich ein gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich gegeben sein.Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem tatsächlichen Pflegebedarf. Dabei wird der notwendige Betreuungs- und Hilfsbedarf im Rahmen einer Begutachtung festgestellt.

Wie wird die Pflegegeldstufe festgestellt?

Die Pflegegeldstufe wird nach dem tatsächlichen Betreuungs- und Hilfsbedarf festgelegt. Dafür wird beurteilt, bei welchen alltäglichen Verrichtungen eine Person regelmäßig Unterstützung benötigt und wie viel Zeit dafür durchschnittlich erforderlich ist.Die Begutachtung erfolgt in der Regel durch eine Ärztin oder einen Arzt beziehungsweise durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson. Dabei wird die persönliche Situation der betroffenen Person berücksichtigt.Je höher der festgestellte Pflegebedarf ist, desto höher ist grundsätzlich auch die Pflegegeldstufe.

Pflegegeld – 7 Stufen

Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem festgestellten Pflegebedarf. Für das Jahr 2026 gelten folgende monatliche

Beträge:

Pflegestufe 1: mehr als 65 Stunden Pflegebedarf – 206,20 Euro

Pflegestufe 2: mehr als 95 Stunden Pflegebedarf – 380,30 Euro

Pflegestufe 3: mehr als 120 Stunden Pflegebedarf – 592,60 Euro

Pflegestufe 4: mehr als 160 Stunden Pflegebedarf – 888,50 Euro

Pflegestufe 5: mehr als 180 Stunden Pflegebedarf und außergewöhnlicher Pflegeaufwand – 1.206,90 Euro

Pflegestufe 6: mehr als 180 Stunden Pflegebedarf und zusätzliche besondere Voraussetzungen – 1.685,40 Euro

Pflegestufe 7: mehr als 180 Stunden Pflegebedarf und zusätzliche besondere Voraussetzungen – 2.214,80 Euro

Das Pflegegeld wird zwölfmal jährlich monatlich im Nachhinein ausbezahlt. Die Beträge werden regelmäßig angepasst und können sich in zukünftigen Jahren ändern.

Wie beantragt man Pflegegeld?

Der Antrag auf Pflegegeld kann grundsätzlich formlos gestellt werden. Am besten verwendet man das entsprechende Antragsformular des zuständigen Versicherungsträgers.Nach dem Antrag wird geprüft, ob die Voraussetzungen für Pflegegeld erfüllt sind. In der Regel findet dafür eine Begutachtung statt, bei der der tatsächliche Betreuungs- und Hilfsbedarf festgestellt wird.Wichtig: Beim Antrag sollten vorhandene medizinische Unterlagen und Befunde mitgenommen beziehungsweise beigefügt werden. Sie können helfen, den bestehenden Unterstützungsbedarf nachvollziehbar darzustellen.Wenn sich der Pflegebedarf später wesentlich verändert, kann eine neuerliche Begutachtung und eine Änderung der Pflegegeldstufe beantragt werden.

Wo kann man sich informieren?

Weitere Informationen zum Pflegegeld, zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung erhält man beim zuständigen Sozialversicherungsträger sowie beim Sozialministerium.Auch Beratungsstellen und Interessenvertretungen für Menschen mit Behinderungen können bei Fragen zum Pflegegeld unterstützen.

Wohnen & Wohnbeihilfe

Die Kosten für das Wohnen können für Menschen mit geringem Einkommen oder besonderen Belastungen eine große Herausforderung sein. In Österreich gibt es verschiedene Möglichkeiten, Unterstützung bei den Wohnkosten zu erhalten.Welche Wohnbeihilfe oder andere Unterstützung beantragt werden kann, hängt unter anderem vom Bundesland, vom Einkommen des Haushalts, von der Wohnungsgröße und von den persönlichen Voraussetzungen ab.Da die Regelungen in Österreich je nach Bundesland unterschiedlich sind, sollte man sich immer bei der zuständigen Stelle des jeweiligen Bundeslandes über die aktuellen Voraussetzungen informieren.

Wer kann Wohnbeihilfe erhalten?

Wohnbeihilfe kann grundsätzlich Menschen mit geringerem Haushaltseinkommen dabei unterstützen, die Kosten für das Wohnen zu tragen. Ob eine Wohnbeihilfe möglich ist und wie hoch sie ausfällt, hängt von den jeweiligen Regelungen des Bundeslandes ab.Bei der Prüfung können unter anderem das Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen, die Anzahl der Haushaltsmitglieder, die Höhe der Wohnkosten und die Größe der Wohnung berücksichtigt werden.Auch die persönliche Situation kann eine Rolle spielen. Für Menschen mit Behinderung oder besonderen finanziellen Belastungen können je nach Bundesland zusätzliche Regelungen oder Unterstützungen bestehen.

Was wird bei der Berechnung berücksichtigt?

Bei der Berechnung können je nach Bundesland unterschiedliche Faktoren berücksichtigt werden. Dazu gehören insbesondere das Haushaltseinkommen, die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, die Wohnkosten und die Größe der Wohnung.Auch die Art des Mietverhältnisses und die persönlichen Voraussetzungen können eine Rolle spielen. In manchen Bundesländern gibt es außerdem besondere Regelungen für Menschen mit Behinderung, Familien oder Personen mit besonderen finanziellen Belastungen.Da die Berechnung nicht österreichweit einheitlich geregelt ist, sollte die genaue Höhe immer bei der zuständigen Stelle des jeweiligen Bundeslandes erfragt werden.

Wo beantragt man Wohnbeihilfe?

Die Wohnbeihilfe wird beim zuständigen Amt oder bei der zuständigen Stelle des jeweiligen Bundeslandes beantragt. Je nach Bundesland kann der Antrag persönlich, schriftlich oder online gestellt werden.Für den Antrag werden in der Regel Unterlagen zum Haushalt, zum Einkommen und zu den Wohnkosten benötigt. Welche Unterlagen genau erforderlich sind, ist von den jeweiligen Landesvorschriften abhängig.Vor der Antragstellung empfiehlt es sich daher, die aktuellen Informationen des eigenen Bundeslandes zu prüfen und die erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten.

Wichtig: Unterschiede je nach Bundesland

Die Regelungen zur Wohnbeihilfe sind in Österreich nicht einheitlich. Jedes Bundesland legt eigene Voraussetzungen, Einkommensgrenzen und Berechnungsgrundlagen fest.Wer Wohnbeihilfe beantragen möchte, sollte deshalb immer die aktuellen Informationen des eigenen Bundeslandes beachten. Auch Änderungen der persönlichen oder finanziellen Situation können Auswirkungen auf die Höhe oder den Anspruch haben.

Hilfsmittel

Welche Hilfsmittel können unterstützt werden?

Hilfsmittel können Menschen mit Behinderung dabei unterstützen, den Alltag möglichst selbstständig zu bewältigen. Dazu gehören zum Beispiel Rollstühle, Gehhilfen, Prothesen, Orthesen, Kommunikationshilfen oder andere technische Unterstützung.Welche Hilfsmittel benötigt werden und wer die Kosten dafür übernimmt, hängt von der persönlichen Situation und vom jeweiligen Kostenträger ab. In vielen Fällen ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. Auch eine vorherige Bewilligung kann notwendig sein.

Zu den möglichen Hilfsmitteln gehören zum Beispiel Rollstühle, Gehhilfen, Prothesen, Orthesen, orthopädische Schuhe, Hörhilfen oder Kommunikationshilfen.Auch technische Hilfen können unterstützt werden, wenn sie aufgrund einer Behinderung notwendig sind. Dazu können beispielsweise spezielle Geräte für die Kommunikation, Hilfen für die Mobilität oder andere technische Unterstützung gehören.Welche Hilfsmittel im Einzelfall übernommen oder bezuschusst werden können, hängt von der Art des Hilfsmittels, der persönlichen Situation und dem zuständigen Kostenträger ab. Bei manchen Hilfsmitteln ist vor der Anschaffung eine Bewilligung erforderlich.

Wer übernimmt die Kosten?

Welche Stelle die Kosten für ein Hilfsmittel übernimmt, hängt von der persönlichen Situation und vom jeweiligen Hilfsmittel ab. In vielen Fällen ist die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) oder ein anderer Krankenversicherungsträger zuständig.Voraussetzung kann eine ärztliche Verordnung sein. Bei bestimmten Hilfsmitteln muss die Bewilligung vor der Anschaffung eingeholt werden. Je nach Hilfsmittel und Kostenträger kann auch ein Selbstbehalt oder eine Kostenbeteiligung vorgesehen sein.Wichtig: Nicht immer ist die Krankenversicherung zuständig. Wenn eine andere Stelle für die Unterstützung verantwortlich ist, kann die Kostenübernahme über einen anderen Kostenträger erfolgen.

Wichtig vor der Anschaffung

Vor der Anschaffung eines Hilfsmittels sollte immer geklärt werden, ob eine ärztliche Verordnung und eine Bewilligung durch den zuständigen Kostenträger erforderlich sind. Wird ein Hilfsmittel ohne notwendige Bewilligung gekauft, kann es sein, dass die Kosten nicht oder nur teilweise übernommen werden.Am besten informiert man sich deshalb vor der Bestellung oder dem Kauf beim zuständigen Krankenversicherungsträger oder bei der jeweiligen Beratungsstelle.

Arbeit & Behinderung

Menschen mit Behinderung können je nach persönlicher Situation verschiedene Unterstützungen im Arbeitsleben erhalten. Dazu gehören zum Beispiel Beratung und Begleitung bei der Arbeitssuche, Unterstützung bei der beruflichen Ausbildung oder Maßnahmen zur Erhaltung beziehungsweise Sicherung eines Arbeitsplatzes.Welche Unterstützung möglich ist, hängt unter anderem von der Art der Behinderung, der beruflichen Situation und den persönlichen Voraussetzungen ab.

Unterstützung bei der Arbeitssuche

Bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz können Menschen mit Behinderung verschiedene Beratungs- und Unterstützungsangebote nutzen. Dabei kann zum Beispiel geprüft werden, welche beruflichen Möglichkeiten bestehen und welche Unterstützung am Arbeitsplatz erforderlich sein könnte.Eine wichtige Anlaufstelle ist das Arbeitsmarktservice (AMS). Je nach persönlicher Situation können auch das Sozialministeriumservice und andere Beratungsstellen Unterstützung anbieten.

Unterstützung am Arbeitsplatz

Je nach persönlicher Situation können verschiedene Unterstützungen helfen, einen Arbeitsplatz zu erhalten oder die berufliche Tätigkeit zu erleichtern. Dazu können beispielsweise technische Hilfsmittel, Anpassungen des Arbeitsplatzes oder andere Maßnahmen gehören.Auch eine Beratung darüber, welche Unterstützung im konkreten Fall notwendig und möglich ist, kann sinnvoll sein. Welche Maßnahmen übernommen oder gefördert werden können, hängt von den persönlichen Voraussetzungen und dem zuständigen Kostenträger ab.

Berufliche Ausbildung und Weiterbildung

Menschen mit Behinderung können je nach persönlicher Situation auch Unterstützung bei einer beruflichen Ausbildung, Qualifizierung oder Weiterbildung erhalten. Ziel kann es sein, berufliche Fähigkeiten zu erweitern, neue berufliche Möglichkeiten zu schaffen oder den Einstieg beziehungsweise Wiedereinstieg in das Arbeitsleben zu erleichtern.Welche Angebote und Förderungen möglich sind, hängt von der persönlichen Situation und den jeweiligen Voraussetzungen ab. Eine Beratung beim AMS oder beim Sozialministeriumservice kann dabei helfen, passende Möglichkeiten zu finden.

Persönliche Assistenz

Persönliche Assistenz kann Menschen mit Behinderung dabei unterstützen, ihren Alltag möglichst selbstbestimmt und eigenständig zu gestalten. Je nach persönlicher Situation kann sie beispielsweise bei der Mobilität, bei alltäglichen Tätigkeiten oder bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unterstützen.Welche Form der Persönlichen Assistenz möglich ist und wer dafür zuständig ist, hängt vom jeweiligen Lebensbereich und vom Wohnsitzbundesland ab. Die Regelungen können daher in Österreich unterschiedlich sein.

Persönliche Assistenz – mögliche Bereiche

Persönliche Assistenz kann je nach Bedarf in unterschiedlichen Lebensbereichen unterstützen. Dazu können zum Beispiel Hilfe bei der Mobilität, bei alltäglichen Verrichtungen, bei der Haushaltsführung oder bei der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben gehören.Auch die Begleitung zu Terminen, zur Arbeit, zu einer Ausbildung oder bei anderen wichtigen Aktivitäten kann je nach Art der Persönlichen Assistenz möglich sein. Welche Leistungen tatsächlich übernommen werden, richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Regelungen und der persönlichen Situation.

Wo erhält man Informationen?

Informationen über Persönliche Assistenz erhält man je nach Wohnsitz und persönlicher Situation bei den zuständigen Stellen des jeweiligen Bundeslandes. Auch das Sozialministeriumservice und Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung können bei Fragen weiterhelfen.Vor einer Antragstellung sollte man sich über die aktuellen Voraussetzungen, Zuständigkeiten und notwendigen Unterlagen informieren, da diese je nach Bundesland und Art der Unterstützung unterschiedlich sein können.

Angehörige

Angehörige übernehmen bei Menschen mit Behinderung häufig wichtige Aufgaben im Alltag und in der Betreuung. Sie können bei der Organisation von Terminen, bei Behördengängen, im Haushalt oder bei anderen alltäglichen Angelegenheiten unterstützen.Auch für Angehörige selbst kann die Betreuung eine große Belastung sein. Deshalb gibt es verschiedene Beratungs- und Unterstützungsangebote, die dabei helfen können, die Betreuung und den Alltag besser zu bewältigen.

Beratung und Unterstützung für Angehörige

Angehörige können sich bei Fragen zur Betreuung, zu Unterstützungsleistungen oder zu finanziellen Hilfen beraten lassen. Je nach persönlicher Situation kommen dafür unterschiedliche Beratungsstellen und Einrichtungen infrage.Auch Selbsthilfegruppen und Interessenvertretungen können eine wertvolle Unterstützung sein. Sie ermöglichen den Austausch mit anderen Menschen, die ähnliche Erfahrungen machen, und können dabei helfen, Informationen und passende Anlaufstellen zu finden.

Entlastung im Alltag

Für Angehörige kann es hilfreich sein, vorhandene Unterstützungsangebote zu nutzen, um die Betreuung und den Alltag besser zu bewältigen. Je nach Situation können beispielsweise mobile Dienste, Tagesbetreuung, Kurzzeitbetreuung oder andere Entlastungsangebote infrage kommen.Welche Unterstützung möglich ist, hängt von der persönlichen Situation und den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes ab. Bei einem hohen Betreuungsaufwand sollte man sich frühzeitig über mögliche Entlastungsangebote und finanzielle Unterstützung informieren.

Selbsthilfe & Gemeinschaft

Selbsthilfegruppen und Gemeinschaften können Menschen mit Behinderung dabei helfen, Erfahrungen auszutauschen und sich gegenseitig zu unterstützen. Der Kontakt zu Menschen, die ähnliche Herausforderungen kennen, kann Mut machen und dabei helfen, den Alltag besser zu bewältigen.In Österreich gibt es verschiedene Selbsthilfegruppen, Vereine und Interessenvertretungen. Sie bieten Informationen, Beratung und Möglichkeiten zum persönlichen Austausch.

Wo findet man Selbsthilfegruppen?

Informationen über Selbsthilfegruppen und Vereine erhält man bei den zuständigen Beratungsstellen, Interessenvertretungen und beim Sozialministeriumservice. Auch die Suche im eigenen Bundesland kann helfen, passende Angebote in der Nähe zu finden.

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